Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Bescheid
Bescheid m \
1. jm Bescheid geigen = jn heftig zurechtweisen. Fußt auf der Gleichsetzung von Geigenbogen und Prügelstock. 1950 ff.
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2. jm gründlich (gehörig) Bescheid sagen = jn heftig rügen. Gemeint ist eine drastische Belehrung über das, was einer zu tun und zu lassen hat. 1600 ff.
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3. jm Bescheid stechen (stecken) = jn nachdrücklich auf etw hinweisen; jn tadeln. Vgl »jm etw ⇨ stecken«. Seit dem späten 19. Jh.
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4. jm Bescheid stoßen = jn barsch zurechtweisen. Der Betreffende wird hin- und hergerüttelt, wohl auch mit Rippenstößen bedacht. 1800 ff.
Bescheid m \
1. jm Bescheid geigen = jn heftig zurechtweisen. Fußt auf der Gleichsetzung von Geigenbogen und Prügelstock. 1950 ff.
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2. jm gründlich (gehörig) Bescheid sagen = jn heftig rügen. Gemeint ist eine drastische Belehrung über das, was einer zu tun und zu lassen hat. 1600 ff.
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3. jm Bescheid stechen (stecken) = jn nachdrücklich auf etw hinweisen; jn tadeln. Vgl »jm etw ⇨ stecken«. Seit dem späten 19. Jh.
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4. jm Bescheid stoßen = jn barsch zurechtweisen. Der Betreffende wird hin- und hergerüttelt, wohl auch mit Rippenstößen bedacht. 1800 ff.