Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
belemmern
belemmern v \
1. jn belemmern = jn betrügen. Gehört zu »Lammel = Kot« und zu der volkstümlichen Vorstellung, daß Betrug mit Bekotung gleichzusetzen sei. 1800 ff.
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2. jn belemmern = jn belästigen, behindern, in Verlegenheit bringen. Fußt auf mittelniederd und ndl »belemmern = verhindern« als Frequentativum von »belemmen = lähmen«. 1500 ff.
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3. jn belemmern – jn veralbern. 1900 ff.
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4. jn belemmern = jn langweilen, enttäuschen. 1920 ff.
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5. sich belemmern = sich brüsten; sich zieren. Hergenommen von einem, der sich sogar bei der Notdurftverrichtung so vornehm und ungeschickt benimmt, daß er sich zu guter Letzt verunreinigt. Von Berlin ausgegangen, etwa seit 1930/40.
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