Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
bannig
bannig adj adv \
1. adj = sehr groß; gewaltig; sehr stark. Meint eigentlich »im Bann befindlich«; von da weiterentwickelt zur Bedeutung »verflucht« und zur Geltung allgemeiner Verstärkung. Beeinflußt von »bandig, bändig = gewaltig, außerordentlich« (vgl »unbändig«). 18. Jh., nordd .
\
2. adv = sehr. 18. Jh., nordd .
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: bannig