Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
bannig
bannig adj adv \
1. adj = sehr groß; gewaltig; sehr stark. Meint eigentlich »im Bann befindlich«; von da weiterentwickelt zur Bedeutung »verflucht« und zur Geltung allgemeiner Verstärkung. Beeinflußt von »bandig, bändig = gewaltig, außerordentlich« (vgl »unbändig«). 18. Jh., nordd .
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2. adv = sehr. 18. Jh., nordd .
bannig adj adv \
1. adj = sehr groß; gewaltig; sehr stark. Meint eigentlich »im Bann befindlich«; von da weiterentwickelt zur Bedeutung »verflucht« und zur Geltung allgemeiner Verstärkung. Beeinflußt von »bandig, bändig = gewaltig, außerordentlich« (vgl »unbändig«). 18. Jh., nordd .
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2. adv = sehr. 18. Jh., nordd .