Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Aussterbeetat
Aussterbeetat m \
1. auf den Aussterbeetat kommen = bei Lebzeiten beruflich (gesundheitlich) nichts mehr gelten. Aussterbeetat = Planstelle im öffentlichen Haushalt, die mit dem Ausscheiden des Inhabers erlischt. 19. Jh.
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2. etw auf den Aussterbeetat setzen = etw zum Weggeben, Wegwerfen oder Eingehen bestimmen. 19. Jh.
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3. auf dem Aussterbeetat stehen = a) zur Enthebung vom Posten vorgesehen sein. 1900 ff. – b) keine Aussicht auf Beförderung (mehr) haben. Sold 1939 ff.
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