Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
aushängen
aushängen v \
1. intr = als Heiratswillige öffentlich bekanntgemacht sein. Hergenommen von dem Aushängekasten, in dem der Standesbeamte die Aufgebote bekanntgibt. Seit dem späten 19. Jh.
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2. tr = etw stehlen. Bezieht sich ursprünglich auf den Diebstahl von Hängendem oder Eingehängtem (Taschenuhr, Schaukasten usw.). 1900 ff.
aushängen v \
1. intr = als Heiratswillige öffentlich bekanntgemacht sein. Hergenommen von dem Aushängekasten, in dem der Standesbeamte die Aufgebote bekanntgibt. Seit dem späten 19. Jh.
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2. tr = etw stehlen. Bezieht sich ursprünglich auf den Diebstahl von Hängendem oder Eingehängtem (Taschenuhr, Schaukasten usw.). 1900 ff.