Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
ausbooten
ausbooten v \
1. jn ausbooten = jn verdrängen, aus einer Gemeinschaft ausschließen; einen Schüler von der Schule entfernen; jn bei einer Gesundheitsbesichtigung ausscheiden. Meint eigentlich »jn auf ein Boot ausschiffen, mit einem Boot an Land bringen«. Bei einer Meuterei werden der Kapitän und seine Anhänger in einem Boot auf offener See ausgesetzt. 1830 ff.
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2. jn ausbooten = jds sportliche Leistung überbieten. 1950 ff.
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3. intr = von einem gefährdeten Fahrzeug abspringen; den Panzerkampfwagen nach Abschuß verlassen. Sold 1939 ff.
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