Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
ausblenden
ausblenden v \
1. etw ausblenden = etw auskundschaften, genau untersuchen. Meint eigentlich ausblinden. Der Verbrecher »macht einen Blinden«, wenn er eine Diebstahlsgelegenheit ermittelt oder den Diebstahl lediglich probt, aber nicht ausführt. Rotw 19. Jh.
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2. jn ausblenden = jds Zuverlässigkeit (Verschwiegenheit, Gesinnung) prüfen. 1900 ff.
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3.sich ausblenden = weggehen; sich von einer Sache zurückziehen. Stammt aus der Fernsehtechnik: ein Bild wird ausgeblendet, wenn es aus einem zweiten herausgenommen wird. 1960 ff, halbw .
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