Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
anheuern
anheuern v \
1. intr = dem Einberufungsbescheid nachkommen; gemustert werden. Meint in der Seemannssprache soviel wie »anwerben«. BSD 1965 ff.
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2. jn anheuern = jn für eine Studentenverbindung zu gewinnen suchen. 1960 ff.
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3. jn anheuern = mit jm flirten; jn umwerben. BSD 1965 ff.
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4. jn anheuern = jn für sich arbeiten lassen; jn zum Mitarbeiter gewinnen. 1960 ff.
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