Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Akte
Akte f \
1. jn zu den Akten legen = den Umgang mit jm abbrechen. Aus der Amtssprache übernommen: eine Zuschrift als erledigt behandeln und im Aktenordner abheften. 1930 ff.
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2. darüber sind die Akten geschlossen = darüber wird nicht mehr geredet. 19. Jh.
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