Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Achtgroschenjunge
Achtgroschenjunge m \
1. Polizeispitzel; käuflicher Zeuge. Die Berliner Polizei versprach (zahlte) dem Spitzel für jede Anzeige 8 Groschen. Seit dem späten 18. Jh.
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2. Polizeibeamter (abf ). Unterschichtliche Bezeichnung seit etwa 1900 mit Anspielung auf die geringe Besoldung.
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3. zu homosexuellem Verkehr bereiter Jugendlicher (der selbst nicht homosexuell veranlagt ist). 1930 ff.
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