Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
abwürgen
abwürgen v \
1. etw abwürgen = eine Sache vereiteln; eine Äußerung unschädlich machen; ein Gespräch rücksichtslos unterbrechen oder abbrechen. Meint eigentlich »durch Würgen töten«. 1920 ff.
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2. einer Klage nicht zum Urteilsspruch verhelfen. Juristenspr. 1920 ff.
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3. jn abwürgen = jds Einfluß unterbinden; jn beruflich vernichten. 1920 ff.
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4. sich etw abwürgen = sich widerwillig zu etw zwingen. 1930 ff.
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5. sich einen abwürgen = sich übertrieben diensteifrig geben. 1930 ff.
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6. sich mit etw abwürgen = sich mit etw viel Mühe geben. 1930 ff.
abwürgen v \
1. etw abwürgen = eine Sache vereiteln; eine Äußerung unschädlich machen; ein Gespräch rücksichtslos unterbrechen oder abbrechen. Meint eigentlich »durch Würgen töten«. 1920 ff.
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2. einer Klage nicht zum Urteilsspruch verhelfen. Juristenspr. 1920 ff.
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3. jn abwürgen = jds Einfluß unterbinden; jn beruflich vernichten. 1920 ff.
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4. sich etw abwürgen = sich widerwillig zu etw zwingen. 1930 ff.
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5. sich einen abwürgen = sich übertrieben diensteifrig geben. 1930 ff.
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6. sich mit etw abwürgen = sich mit etw viel Mühe geben. 1930 ff.