Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Abseits
Abseits n \
1. ins Abseits gehen = a) sich davonmachen. Hergenommen vom Fußballsport; abseits ist der Spieler, der ohne den Ball zu weit in die gegnerische Spielhälfte gelangt ist. 1950 ff. – b) die Freundschaft abbrechen. 1950 ff.
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2. ins Abseits geraten = mit einer Klage erfolglos bleiben. 1930 ff.
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3. im Abseits sein = sich in einer Haftanstalt befinden. 1950 ff.
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4. im Abseits stehen (abseits stehen) = hintanstehen; sich auf verlorenem Posten befinden; nicht wirksam werden können; an etw kein Interesse (keinen Anteil) haben. 1930 ff.
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5. jn ins Abseits stellen = jn disqualifizieren. 1950 ff.
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6. sich ins Abseits stellen = eine völlig irrige Ansicht vertreten; sich außerhalb einer Gruppe stellen. 1950 ff.
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7. jn ins Abseits verweisen = jm die Teilnahme an einem Wettbewerb untersagen. 1965 ff.
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