Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
abmeiern
abmeiern tr \
jn seines Amtes entheben; jn abweisen, beseitigen. Meint eigentlich »einen Meier (= Pächter) entlassen, statt ihm den Hof zu übergeben«. 14. Jh.
abmeiern tr \
jn seines Amtes entheben; jn abweisen, beseitigen. Meint eigentlich »einen Meier (= Pächter) entlassen, statt ihm den Hof zu übergeben«. 14. Jh.