Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
ablauben
ablauben tr \
1. jm die Haare schneiden; jn rasieren. Die Haare gelten als Belaubung. 1920 ff.
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2. jm das Gesicht zerkratzen. Eigentlich »jn beim Rasieren verletzen« und von da verallgemeinert. 1920 ff.
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3. jm Geld abnötigen oder abgewinnen; jn erpressen, ausplündern. Zur Bezeichnung für Geld und Habe dienen in der Umgangssprache (unter rotw Einfluß) Gegenstände, die reichlich vorhanden sind (hier: Laub); wer ausgeplündert oder erpreßt wird, hat Geld im Überfluß. 1920 ff.
ablauben tr \
1. jm die Haare schneiden; jn rasieren. Die Haare gelten als Belaubung. 1920 ff.
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2. jm das Gesicht zerkratzen. Eigentlich »jn beim Rasieren verletzen« und von da verallgemeinert. 1920 ff.
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3. jm Geld abnötigen oder abgewinnen; jn erpressen, ausplündern. Zur Bezeichnung für Geld und Habe dienen in der Umgangssprache (unter rotw Einfluß) Gegenstände, die reichlich vorhanden sind (hier: Laub); wer ausgeplündert oder erpreßt wird, hat Geld im Überfluß. 1920 ff.