Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
abhaken
abhaken tr \
1. etw entwenden, listig einbehalten. Beruht wohl auf der Vorstellung, daß der Betreffende Haken schlägt, also nicht den geraden Weg einhält, woraus sich die Bedeutung »unredlich handeln« entwickelt hat. 1900 ff.
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2. jn beim Fahren überholen. Analog zu ⇨ abhängen 1: beim Rangierdienst der Eisenbahn werden die Wagen vom Haken gelöst. 1920 ff.
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3. eine zur Beförderung vorgesehene Person zurücksetzen, überrunden. Versteht sich nach dem Vorhergehenden. 1920 ff.
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4. etw erledigen, als erledigt streichen. Erledigte Verhandlungspunkte werden durch einen Haken gekennzeichnet. 1910 ff.
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5. einen Abgeurteilten dem Strafvollzug überlassen. Nach der Urteilsverkündung ist der Fall für das Gericht erledigt. 1910 ff.
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6. koten. Bedeutungsverengung aus »erledigen«. 1950 ff.
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7. als Tourist eine Besichtigung beenden. Stud 1950 ff.
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8. jn stehen lassen; jn abweisen. 1900 ff.
abhaken tr \
1. etw entwenden, listig einbehalten. Beruht wohl auf der Vorstellung, daß der Betreffende Haken schlägt, also nicht den geraden Weg einhält, woraus sich die Bedeutung »unredlich handeln« entwickelt hat. 1900 ff.
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2. jn beim Fahren überholen. Analog zu ⇨ abhängen 1: beim Rangierdienst der Eisenbahn werden die Wagen vom Haken gelöst. 1920 ff.
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3. eine zur Beförderung vorgesehene Person zurücksetzen, überrunden. Versteht sich nach dem Vorhergehenden. 1920 ff.
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4. etw erledigen, als erledigt streichen. Erledigte Verhandlungspunkte werden durch einen Haken gekennzeichnet. 1910 ff.
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5. einen Abgeurteilten dem Strafvollzug überlassen. Nach der Urteilsverkündung ist der Fall für das Gericht erledigt. 1910 ff.
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6. koten. Bedeutungsverengung aus »erledigen«. 1950 ff.
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7. als Tourist eine Besichtigung beenden. Stud 1950 ff.
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8. jn stehen lassen; jn abweisen. 1900 ff.