Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
abhaben
abhaben tr \
1. etw abhaben = etw losgemacht haben; von etw befreit sein, sich gelöst haben. Z.B.: einen Knopf am Mantel abhaben; den Hut vom Kopf abhaben. Verkürzt aus »abgemacht haben; abgenommen haben« o.ä. 18. Jh.
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2. ein bißchen was abhaben = geistesbeschränkt sein. Verkürzt aus »abgekriegt haben«, ⇨ abkriegen. 19. Jh.
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3. von etw nichts abhaben = von etw nichts verstehen. Verkürzt aus »abgekriegt haben«; vgl »mitkriegen = mitanhören« u. ä. 19. Jh.
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4. etw abhaben wollen = an einer Verteilung beteiligt werden wollen. Vom Ganzen will der Betreffende ein Teil mitbekommen. 19. Jh.
abhaben tr \
1. etw abhaben = etw losgemacht haben; von etw befreit sein, sich gelöst haben. Z.B.: einen Knopf am Mantel abhaben; den Hut vom Kopf abhaben. Verkürzt aus »abgemacht haben; abgenommen haben« o.ä. 18. Jh.
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2. ein bißchen was abhaben = geistesbeschränkt sein. Verkürzt aus »abgekriegt haben«, ⇨ abkriegen. 19. Jh.
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3. von etw nichts abhaben = von etw nichts verstehen. Verkürzt aus »abgekriegt haben«; vgl »mitkriegen = mitanhören« u. ä. 19. Jh.
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4. etw abhaben wollen = an einer Verteilung beteiligt werden wollen. Vom Ganzen will der Betreffende ein Teil mitbekommen. 19. Jh.