Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
Abführmittel
Abführmittel n \
1. Polizeibeamter. Wortwitzelei; »abführen« meint sowohl »purgieren« als auch »ins Gefängnis führen«. Wegen der Uniformfarbe hieß der Beamte ursprünglich »blau angestrichenes Abführmittel«. (Der Ausdruck »in blaues Tuch gehülltes Abführmittel« wurde 1953 vom Bochumer Schöffengericht als Beamtenbeleidigung mit 300 DM Geldstrafe geahndet.) Seit dem ausgehenden 19. Jh.
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2. Handfessel. 1925 ff.
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3. Umstand, wegen dessen man von einem Vorhaben zurücktritt. 1950 ff.
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4. minderwertige Sache. 1920 ff.
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