Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
abbrummen
abbrummen v \
1. intr = a) wütend weggehen. ⇨ brummen 3. 1920 ff. – b) lärmend wegfahren. 1920 ff. – c) die Bekanntschaft mit einem Mädchen beenden. Gehört sowohl zu den beiden vorhergehenden Bedeutungen wie auch zu ⇨ Brumme 2. Sold 1939 ff.
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2. tr = a) eine Strafe verbüßen. Gehört zu »brummen = Gefängnisinsasse sein«. 19. Jh. – b) eine Strafstunde absitzen. Schül 1920 ff. – c) eine Strecke fahren. Gemeint ist, daß einer mit heulendem Motor fährt. 1930 ff.
abbrummen v \
1. intr = a) wütend weggehen. ⇨ brummen 3. 1920 ff. – b) lärmend wegfahren. 1920 ff. – c) die Bekanntschaft mit einem Mädchen beenden. Gehört sowohl zu den beiden vorhergehenden Bedeutungen wie auch zu ⇨ Brumme 2. Sold 1939 ff.
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2. tr = a) eine Strafe verbüßen. Gehört zu »brummen = Gefängnisinsasse sein«. 19. Jh. – b) eine Strafstunde absitzen. Schül 1920 ff. – c) eine Strecke fahren. Gemeint ist, daß einer mit heulendem Motor fährt. 1930 ff.