Wörterbuch der deutschen Umgangssprache
abblitzen
abblitzen v \
1. intr = abgewiesen werden. Hergenommen vom Blitz, der sein ursprüngliches Ziel nicht erreicht, wenn er vom Blitzableiter abgelenkt wird. 19. Jh.
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2. jn abblitzen = jn zurückweisen, unmißverständlich abweisen. 19. Jh.
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3. jn abblitzen lassen = jn zurückweisen; jm etw versagen. 19. Jh.
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4. sich abblitzen lassen = sich eine Abfuhr holen. 1920 ff.
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