Duden - Das Herkunftswörterbuch
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zitieren»(Geschriebenes oder Gesprochenes) wörtlich anführen; jemanden herbeirufen, vorladen«: Das bereits in der Rechtssprache des 15. Jh.s im Sinne von »vor Gericht laden« bezeugte Verb ist aus lat. citare »herbeirufen, vorladen; sich auf jemandes Zeugenaussage berufen; anführen, erwähnen« (eigentlich »in schnelle Bewegung setzen«) entlehnt.
Dies gehört zu lat. ciere (citum) »in Bewegung setzen, erregen, antreiben; aufrufen, herbeirufen usw.«, das mit dt. ↑ "heißen" urverwandt ist. – Dazu stellt sich Zitat »wörtlich angeführte Stelle (aus einer Schrift oder Rede); bekannter Ausspruch, geflügeltes Wort«, eine gelehrte Entlehnung des 18. Jh.s aus lat. citatum »das Angeführte, Erwähnte« (substantiviertes Part. Perf. von citare). – Siehe auch ↑ "rezitieren".
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