Duden - Das Herkunftswörterbuch
Zeuge
Zeuge:Das Substantiv mhd. ‹ge›ziuc, geziuge »Zeugnis, Beweis; Zeuge« gehört zu dem unter ↑ "ziehen" behandelten Verb. Es bedeutete ursprünglich »das Ziehen«, dann speziell »das Ziehen vor Gericht«, schließlich »die vor Gericht gezogene Person«. Eine Bildung zu »Zeuge« ist Zeugnis »urkundliche Bescheinigung (besonders mit Bewertungen der Leistungen eines Schülers)« (mhd. ‹ge›ziugnisse). – Abl. : 1zeugen »Zeugnis ablegen« (mhd. ziugen, ahd. ge-ziugōn), dazu bezeugen »beglaubigen, bestätigen« (mhd. beziugen) und überzeugen (mhd. überziugen, ursprünglich »vor Gericht durch Zeugen überführen«, seit dem 18. Jh. in allgemeiner Bedeutung »jemanden mit Beweisen dazu bringen, etwas als wahr, richtig, notwendig anzuerkennen«), dazu Überzeugung (16. Jh.).
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