Duden - Das Herkunftswörterbuch
zeihen
zeihen:Das gemeingerm. Verb mhd. zīhen, ahd. zīhan »be-, anschuldigen«, got. ga-teihan »anzeigen«, aengl. tēon »anklagen«, aisl. tjā »zeigen« gehört mit verwandten Wörtern in anderen idg. Sprachen zu der idg. Wurzel * deik(-g̑-) »zeigen«, vgl. z. B. aind. dis̓áti »zeigt«, griech. deiknýnai »zeigen«, lat. dicere »sagen« (↑ "diktieren"). Das Verb »zeihen« bedeutete ursprünglich »‹an›zeigen, kundtun«, dann speziell »auf einen Schuldigen hinweisen, anzeigen, beschuldigen«. Das einfache Verb »zeihen« kommt heute nur noch in dichterischer Sprache vor. Zu derselben idg. Wurzel gehört wahrscheinlich ↑ "Zehe" (eigentlich »Zeiger, Finger«). Ferner gehört dazu (mit auslautendem -g̑-) das unter ↑ "Zeichen" behandelte Wort. Eine dt. Bildung zu »zeihen« ist ↑ "zeigen".
Eine Präfixbildung ist verzeihen »Verschuldetes nicht anrechnen« (älter nhd. »einen Anspruch aufgeben«; mhd. verzīhen »versagen, abschlagen, sich lossagen«, ahd. farzīhan »versagen, verweigern«; dazu ↑ "Verzicht").
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