Duden - Das Herkunftswörterbuch
Zahnkrone
Krone:Lat. corona »Kranz; Krone«, das aus griech. korō̓nē »Ring, gekrümmtes Ende des Bogens« (zu griech. korōnós »gekrümmt«) entlehnt ist, bezeichnete speziell den aus Blumen, Zweigen und dgl. gewundenen Blütenkranz als Kopfschmuck oder als Kampf- und Siegespreis, andererseits (nach orientalischem Vorbild) den metallenen Kranz oder die goldene Krone als Symbol des Herrschers und der königlichen Würde. In diesen Bedeutungen gelangte das lat. Wort früh als Lehnwort in die westgerm. Sprachen (ahd. corōna, mhd. , mnd. krōne, aengl. corōna; gleichbed. engl. crown beruht auf Neuentlehnung durch roman. Vermittlung. Die nord. Sippe von schwed. krona stammt aus dem Mnd.). Das Wort »Krone« wird im Dt. auch übertragen verwendet, beachte dazu Zusammensetzungen wie Kronleuchter (18. Jh.), Zahnkrone (18. Jh.), Baumkrone (18. Jh.). In einigen europäischen Ländern ist »Krone« auch Münzname (nach dem ursprünglich auf diesen Münzen eingeprägten Bild einer Krone). Auch in der Umgangssprache spielt »Krone« eine Rolle, und zwar als scherzhaftes Synonym für »Kopf«, beachte z. B. die Wendung »einen in der Krone haben« »betrunken sein«. – An »Krone« in dessen eigentlicher Bedeutung schließen sich an die Ableitung krönen »die ‹Königs-, Kaiser›krone aufs Haupt setzen« (mhd. krœ̄nen »kränzen, bekränzen; krönen; auszeichnen«; heute häufig auch übertragen im Sinne von »glanzvoll abschließen«) mit dem dazugehörigen Substantiv Krönung (15. Jh.) und Zusammensetzungen wie Kronprinz (Anfang 18. Jh.) und Kronzeuge (19. Jh.). Letzteres wurde zur Wiedergabe von engl. King's evidence geprägt, das im englischen Recht den von der Krone bzw. dem Vertreter der Krone (dem Staatsanwalt) als Hauptbelastungszeugen vorgeführten Straftäter bezeichnet, der durch die belastenden Aussagen gegenüber seinen Komplizen mit Strafmilderung oder Straffreiheit für sich selbst rechnet. Danach bedeutet Kronzeuge jetzt allgemein »Hauptbelastungszeuge«. – Siehe auch den Artikel ↑ "Korona".
Krone:Lat. corona »Kranz; Krone«, das aus griech. korō̓nē »Ring, gekrümmtes Ende des Bogens« (zu griech. korōnós »gekrümmt«) entlehnt ist, bezeichnete speziell den aus Blumen, Zweigen und dgl. gewundenen Blütenkranz als Kopfschmuck oder als Kampf- und Siegespreis, andererseits (nach orientalischem Vorbild) den metallenen Kranz oder die goldene Krone als Symbol des Herrschers und der königlichen Würde. In diesen Bedeutungen gelangte das lat. Wort früh als Lehnwort in die westgerm. Sprachen (ahd. corōna, mhd. , mnd. krōne, aengl. corōna; gleichbed. engl. crown beruht auf Neuentlehnung durch roman. Vermittlung. Die nord. Sippe von schwed. krona stammt aus dem Mnd.). Das Wort »Krone« wird im Dt. auch übertragen verwendet, beachte dazu Zusammensetzungen wie Kronleuchter (18. Jh.), Zahnkrone (18. Jh.), Baumkrone (18. Jh.). In einigen europäischen Ländern ist »Krone« auch Münzname (nach dem ursprünglich auf diesen Münzen eingeprägten Bild einer Krone). Auch in der Umgangssprache spielt »Krone« eine Rolle, und zwar als scherzhaftes Synonym für »Kopf«, beachte z. B. die Wendung »einen in der Krone haben« »betrunken sein«. – An »Krone« in dessen eigentlicher Bedeutung schließen sich an die Ableitung krönen »die ‹Königs-, Kaiser›krone aufs Haupt setzen« (mhd. krœ̄nen »kränzen, bekränzen; krönen; auszeichnen«; heute häufig auch übertragen im Sinne von »glanzvoll abschließen«) mit dem dazugehörigen Substantiv Krönung (15. Jh.) und Zusammensetzungen wie Kronprinz (Anfang 18. Jh.) und Kronzeuge (19. Jh.). Letzteres wurde zur Wiedergabe von engl. King's evidence geprägt, das im englischen Recht den von der Krone bzw. dem Vertreter der Krone (dem Staatsanwalt) als Hauptbelastungszeugen vorgeführten Straftäter bezeichnet, der durch die belastenden Aussagen gegenüber seinen Komplizen mit Strafmilderung oder Straffreiheit für sich selbst rechnet. Danach bedeutet Kronzeuge jetzt allgemein »Hauptbelastungszeuge«. – Siehe auch den Artikel ↑ "Korona".