Duden - Das Herkunftswörterbuch
Vorwand
Vorwand»vorgeschützter Grund«: Das seit dem 15. Jh. vorwiegend als Wort der Rechtssprache bezeugte Substantiv ist zu dem heute veralteten Verb vorwenden »vorbringen, einwenden« gebildet (vgl. ↑ "wenden"). Es hatte ursprünglich die neutrale Bedeutung »etwas, was jemand zu seiner Rechtfertigung vorbringt; Einwand«. Daher ist die Annahme, es handle sich um eine Lehnübersetzung von lat. praetextus »Vorwand«, zweifelhaft.
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