Duden - Das Herkunftswörterbuch
Vormund
Vormund»rechtlicher Vertreter minderjähriger oder entmündigter Personen«: Mhd. vormunde »Beschützer, Fürsprecher, Vormund«, ahd. foramundo »Beschützer, Fürsprecher« ist eine Bildung zu dem Substantiv älter nhd. Mund »Schutz, Vormundschaft«, mhd. , ahd. munt »‹Rechts›schutz, Schirm« (s. die Artikel ↑ "Mündel", ↑ "mündig" und ↑ "mundtot"), vgl. entsprechend aengl. mund »Schutz, Vormundschaft; Hand« und aisl. mund »Hand«. Außergerm. ist z. B. verwandt lat. manus »Hand« (s. die Fremdwortgruppe um ↑ "manuell"). Das Wort wandelt früh seine Bedeutung von »(schützend über jemanden gehaltene) Hand« zu »Schutz« oder »Macht«, besonders »Macht über Sippenangehörige ohne rechtliche Selbstständigkeit«. – Abl. : bevormunden »jemanden an der freien Willensentscheidung hindern; gängeln« (16. Jh.; anstelle eines älteren mhd. vormunden »Vormund sein, sich als Vormund betätigen«).
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