Duden - Das Herkunftswörterbuch
Veto
Veto»Einspruch‹srecht›«: Das seit dem 18. Jh. bezeugte, dem politischen und parlamentarischen Bereich angehörende Fremdwort ist aus gleichbedeutend frz. veto entlehnt.
Dies ist substantiviert aus lat. veto »ich verbiete«, der ersten Person Singular Präsens von lat. vetare »verbieten«.
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