Duden - Das Herkunftswörterbuch
Verzicht
Verzicht:Das Substantiv mhd. verziht »Verzichtleistung, Entsagung«, das ursprünglich vorwiegend in der Rechtssprache verwendet wurde, ist eine Bildung zu dem unter ↑ "zeihen" behandelten Präfixverb »verzeihen«.
Auszugehen ist von »zeihen« in der ursprünglichen Bedeutung »sagen«, die bei der Präfixbildung »verzeihen« zu der im 18. Jh. veraltenden Bedeutung »versagen, verzichten« führte. Diese Bedeutung hat sich im Substantiv »Verzicht« erhalten. Das seit dem Ende des 18. Jh.s bezeugte, von »Verzicht« abgeleitete Verb verzichten »einen Anspruch aufgeben« löste das bis dahin gebräuchliche Verb »verzeihen« in der entsprechenden Bedeutung ab.
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