Duden - Das Herkunftswörterbuch
Verweis
1verweisen:Mhd. verwīz̧en, ahd. farwīz̧an »strafend oder tadelnd vorwerfen«, got. fraweitan »Recht verschaffen, rächen«, niederl. ‹ver›wijten »vorwerfen« sind Präfixbildungen zu dem im Nhd. untergegangenen einfachen Verb mhd. wīz̧en, ahd. wīz̧an »strafen, peinigen«. Dieses Verb gehört im Sinne von »wahrnehmen« zu der unter ↑ "wissen" dargestellten idg. Wurzel * u̯eid- »erblicken, sehen«. Die heutige Bedeutung »tadeln, vorwerfen« hat sich aus dem Wortgebrauch im Sinne von »eine Schuld wahrnehmen, ein Vergehen bemerken« entwickelt (vgl. die gleiche Bedeutungsentwicklung bei lat. animadvertere »wahrnehmen, bemerken; rügen, ahnden, strafen«). Eine Rückbildung aus dem Verb ist 1Verweis »Rüge, Tadel« (spätmhd. verwīz̧). – Verwandt mit »1verweisen« ist 2verweisen »hinweisen; an eine andere Stelle weisen; verbannen« (mhd. verwīsen; vgl. ↑ "weisen"). Die beiden heute gleich lautenden Verben sind seit dem 15. Jh. formal zusammengefallen. Eine Rückbildung aus »2verweisen« ist 2Verweis »Hinweis auf eine andere Textstelle«.
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