Duden - Das Herkunftswörterbuch
Verwandtschaft
verwandt»zur Familie gehörig; innere Übereinstimmungen oder Beziehungen aufweisend«: Das seit dem 15. Jh. bezeugte Adjektiv (spätmhd. verwant »zugewandt, zugehörig, verwandt«, entsprechend niederl. verwant) ist eigentlich das 2. Partizip von mhd. verwenden in der Bedeutung »hinwenden« (vgl. den Artikel ↑ "wenden").
Beachte auch die Substantivierung Verwandter (16. Jh.). – Abl. : Verwandtschaft »das Verwandtsein; Gesamtheit der Verwandten« (16. Jh.).
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Ansicht: Verwandtschaft