Duden - Das Herkunftswörterbuch
Verteidiger
verteidigen:Zu dem unter ↑ "Ding" behandelten Substantiv in seiner alten Bedeutung »Gericht‹sversammlung›« gehört die Zusammensetzung mhd. tage-dinc, teidinc, ahd. taga-ding »Verhandlung ‹an einem bestimmten Tage›« (vgl. den Artikel ↑ "Tag"). Davon ist das Verb mhd. tagedingen, teidingen »tagen, gerichtlich verhandeln« abgeleitet, das mit dem Präfix »ver...« die Bedeutung »vor Gericht vertreten, verteidigen« erhielt. Diese Bedeutung wurde seit dem 14. Jh. verallgemeinert. Danach wurde »verteidigen« im Sinne von »‹vor Angriffen› schützen« gebräuchlich. – Abl. : Verteidiger, Verteidigung (16. Jh.).
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