Duden - Das Herkunftswörterbuch
verschallen
verschollen:Das Adjektiv ist eigentlich das 2. Partizip des wenig gebräuchlichen starken Verbs verschallen »verklingen« (vgl. den Artikel ↑ "Schall"). Es bedeutet also eigentlich »verhallt, verklungen« und gilt seit dem Ende des 18. Jh.s als gerichtlicher Ausdruck: Verschollen ist, von wem man seit langem nichts mehr gehört hat und wer sich auf wiederholte öffentliche Aufforderung nicht meldet.
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