Duden - Das Herkunftswörterbuch
Verfügung
verfügen:Das Präfixverb mhd. vervüegen »passen, anstehen« hat wie mnd. vorvö̅gen auch die Bedeutung »veranlassen; bestimmen, was geschehen soll; anordnen« (eigentlich »einrichten«) und ist in dieser Bedeutung im Nhd. ein typisches Behördenwort geworden. Frühnhd. bedeutete es auch »schicken«, daher noch jetzt das papierdeutsche »sich an einen Ort verfügen« »sich irgendwohin begeben«. Als »über etwas verfügen« (19. Jh.) bedeutet es »etwas besitzen, haben, sich einer Sache uneingeschränkt bedienen«. – Abl. : verfügbar »zur Verfügung stehend« (19. Jh.; als Übersetzung des Fremdwortes »disponibel«); Verfügung (im 17. Jh. für »Anordnung«; auch »das Verfügenkönnen, -dürfen«, besonders in den Wendungen »zur Verfügung stellen« und »zur Verfügung stehen«).
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