Duden - Das Herkunftswörterbuch
Verhaftung
haften:Das Verb (mhd. haften, ahd. haftēn »befestigt sein, anhangen, festkleben«; asächs. haftōn) ist wahrscheinlich von dem unter ↑ "...haft" behandelten gemeingerm. Adjektiv mhd. haft »gefangen; behaftet; von etwas eingenommen; verbunden, verpflichtet«, ahd. haft, got. -hafts, aengl. hæft, aisl. haptr (substantiviert »Gefangener«) abgeleitet. Die seit dem 14. Jh. bezeugte rechtliche Bedeutung »bürgen« hat »haften« wohl in Anlehnung an das Substantiv »Haft« entwickelt. – Abl. : Haftung (mhd. haftunge »Verhaftung; Beschlagnahme; Bürgschaft«). Präfixbildung: verhaften (17. Jh.; für älteres mhd. verheften »festmachen; verbinden; verpflichten; in Haft nehmen«, beachte auch verhaftet im Sinne von »verwurzelt, verbunden«), dazu Verhaftung.
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