Duden - Das Herkunftswörterbuch
Vergeltung
gelten:Mhd. gelten »zurückzahlen, zurückerstatten, entschädigen; für etwas büßen; eintragen, Einkünfte bringen; zahlen, bezahlen; kosten, wert sein«, ahd. geltan »zurückzahlen, zurückerstatten; opfern«, got. fragildan »vergelten«, aengl. gieldan »zahlen; lohnen; strafen; opfern« (engl. to yield), aisl. gjalda »bezahlen, vergelten« (schwed. gälla) gehen zurück auf germ. * gelđan »entrichten, erstatten«, das sich auf den heidnischen Opferdienst und im rechtlichen Bereich auf die Zahlung von Bußen, Abgaben, Steuern oder dgl. bezog.
Die weitere Herkunft des gemeingerm. Verbs ist dunkel. Um »gelten« gruppieren sich die Bildungen ↑ "Geld" (ursprünglich »kultische oder rechtliche Einrichtung, Abgabe«) und ↑ "Gilde" (urspr. »Opfergelage anlässlich einer eingegangenen rechtlichen Bindung«). Präfixbildungen mit »gelten« sind entgelten (mhd. entgelten, ahd. intgeltan »für etwas zahlen, büßen«), dazu Entgelt (15. Jh.) und unentgeltlich (19. Jh.); vergelten (mhd. vergelten, ahd. fargeltan »zurückzahlen, zurückerstatten, heimzahlen«), dazu Vergeltung. – Die in Süd-, Südwest- und Mitteldeutschland gebräuchliche Fragepartikel 2gelt?, auch gell, gelle? »nicht wahr?« ist eigentlich die verkürzte Form der 3. Pers. Sing. Konjunktiv von »gelten« und bedeutet eigentlich »es möge gelten«.
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