Duden - Das Herkunftswörterbuch
Urteil
Urteil:Das Substantiv mhd. urteil, ahd. urteil‹i› ist eine Bildung zu dem Präfixverb »erteilen« und bedeutete ursprünglich »das, was man erteilt«. Diese allgemeine Bedeutung wurde früh eingeengt auf »Wahrspruch, den der Richter erteilt; richterliche Entscheidung in einem Rechtsstreit«. Erst in jüngerer Zeit wird das Wort auch im Sinne von »Äußerung einer Ansicht; abwägende Stellungnahme« verwendet. – Abl. : urteilen »seine Meinung äußern; sich ein Urteil bilden« (mhd. urteilen, die Bedeutungsentwicklung wie beim Substantiv), dazu aburteilen »verurteilen« (17. Jh.), beurteilen »zu etwas Stellung nehmen, seine Meinung äußern« (18. Jh.) und verurteilen »durch Gerichtsbeschluss mit einer Strafe belegen; völlig ablehnen, verdammen« (mhd. verurteilen).
Urteil:Das Substantiv mhd. urteil, ahd. urteil‹i› ist eine Bildung zu dem Präfixverb »erteilen« und bedeutete ursprünglich »das, was man erteilt«. Diese allgemeine Bedeutung wurde früh eingeengt auf »Wahrspruch, den der Richter erteilt; richterliche Entscheidung in einem Rechtsstreit«. Erst in jüngerer Zeit wird das Wort auch im Sinne von »Äußerung einer Ansicht; abwägende Stellungnahme« verwendet. – Abl. : urteilen »seine Meinung äußern; sich ein Urteil bilden« (mhd. urteilen, die Bedeutungsentwicklung wie beim Substantiv), dazu aburteilen »verurteilen« (17. Jh.), beurteilen »zu etwas Stellung nehmen, seine Meinung äußern« (18. Jh.) und verurteilen »durch Gerichtsbeschluss mit einer Strafe belegen; völlig ablehnen, verdammen« (mhd. verurteilen).