Duden - Das Herkunftswörterbuch
untertan
untertan:Das Adjektiv mhd. undertān, ahd. untartān »unterjocht; verpflichtet« ist eigentlich das 2. Partizip des zusammengesetzten Verbs mhd. undertuon, ahd. untartuon »unterwerfen« (vgl. ↑ "tun"). Die Substantivierung Untertan (mhd. undertān‹e›) ist durch den Kampf gegen den Obrigkeitsstaat zurückgedrängt worden und wird heute meist nur noch spöttisch oder abwertend gebraucht. Eine Weiterbildung zu »untertan« ist untertänig (mhd. untertæ̅nec).
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