Duden - Das Herkunftswörterbuch
unbeschadet
Schaden:Das altgerm. Substantiv mhd. schade, ahd. scado, niederl. schade, aengl. sceađa, schwed. skada stellt sich mit dem anders gebildeten got. skaÞis »Schaden, Unrecht« zu einem im Got. und Aengl. bewahrten starken Verb, vgl. got. skaÞjan »schaden« und aengl. scieđđan »schaden«. Außergerm. ist vielleicht griech. a-skēthē̓s »unbeschädigt, unversehrt, wohlbehalten« verwandt. Das n der heutigen Nominativform ist aus den obliquen Fällen übernommen. Mhd. schade ist durch Verwendung in der Satzaussage auch zum Adjektiv geworden und hat sich so als nhd. schade »bedauerlich« erhalten. Das schwache Verb schaden »schädlich, nachteilig sein, Schaden zufügen« (mhd. schaden, ahd. scadōn, entsprechend aengl. sceađian, schwed. skada) ist vom Substantiv abgeleitet. Da dies für das Sprachgefühl nicht deutlich wird, tritt vielfach schädigen »Schaden tun, bringen« an seine Stelle (mhd. schadegen, schedigen, zum Adjektiv mhd. schadec »schädlich«), dazu die Präfixbildungen beschädigen »Schaden an etwas verursachen, schadhaft machen« und entschädigen »einen Schaden ‹angemessen› ausgleichen; Ersatz schaffen« (mhd. beschedegen, entschadegen, besonders in der Rechts- und Verwaltungssprache). Wie eine Präposition mit dem Genitiv wird unbeschadet »ohne Nachteil für« gebraucht (Kanzleiwort des 17. Jh.s, 2. Partizip zu dem heute veralteten »beschaden« »beschädigen«). Als Adjektive erscheinen schadhaft »einen Schaden aufweisend« (mhd. schadehaft »schädlich; ge-, beschädigt«, ahd. scadohaft) und schädlich »zu Schädigungen führend, nicht zuträglich« (mhd. schedelich, ahd. un-scadelīh). Jung ist Schädling »schädliches Tier, schädliche Pflanze« (19. Jh., für schädliche Tiere und Pflanzen). Zus. : Schadenfreude »boshafte Freude über das Missgeschick eines anderen« (16. Jh.); schadenfroh »voller Schadenfreude« (16. Jh.); schadlos (mhd. schadelōs »unschädlich, unbenachteiligt«; nur noch in »sich schadlos halten«).
unbeschadet
»ohne Rücksicht auf, ungeachtet, trotz; ohne Schaden, ohne Nachteil für«: Das seit dem 17. Jh. bezeugte, in der Kanzleisprache aufgekommene Wort ist eigentlich das verneinte 2. Partizip zu dem heute veralteten Verb beschaden »Schaden bringen, beschädigen«. Als Präposition im Sinne von »trotz« wird »unbeschadet« seit dem 18. Jh. verwendet.
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