Duden - Das Herkunftswörterbuch
übergreifen
greifen:Das gemeingerm. Verb mhd. grīfen, ahd. grīfan, got. greipan, engl. to gripe, schwed. gripa ist verwandt mit der balt. Sippe von lit. griẽbti »ergreifen, packen«. Die weiteren Beziehungen sind unklar. – Aus dem Germ. stammt frz. gripper »ergreifen«, zu dem als Substantivbildung frz. grippe (↑ "Grippe") gehört. – Um »greifen« gruppieren sich die Bildungen ↑ "Griff" und ↑ "Grips". Groß ist die Zahl der zusammengesetzten Verben, beachte z. B. abgreifen »abnutzen« (18. Jh.), ausgreifen »rasch vorwärts streben, vorankommen«, eingreifen »sich einmischen, dazwischengehen; etwas vornehmen«, dazu Eingriff; übergreifen »über etwas hinausgehen, sich ausbreiten«, dazu Übergriff. Wichtig sind folgende Zusammensetzungen und Präfixbildungen: angreifen (mhd. an‹e›grīfen, ahd. anagrīfan »berühren, anfassen; Hand an etwas legen«; seit dem 16. Jh. »feindlich entgegentreten, anfallen, herfallen über« und »die Kräfte aufbrauchen, an der Gesundheit zehren«), dazu Angreifer (18. Jh.) und Angriff (mhd. an‹e›grif, ahd. anagrif »Berührung, Anfassen; Umarmung«; erst im Nhd. auch »feindliches Entgegentreten«); begreifen (mhd. begrīfen, ahd. bigrīfan »berühren, betasten, anfassen; umfassen, umschließen; in Worte fassen; zusammenfassen; erreichen, erlangen; verstehen«), dazu begreiflich (mhd. begrīf‹e›lich »fassbar; verstehend«) und Begriff (mhd. begrif »Umfang, Bezirk; Zusammenfassung; Umfang und Inhalt einer Vorstellung«; heute besonders im Sinne von »Allgemeinvorstellung« und in der Wendung »im Begriff sein« gebräuchlich; beachte auch die ugs. Wendung »schwer von Begriff sein« »eine mangelhafte Auffassungsgabe besitzen« und begriffsstutzig, 19. Jh.), Inbegriff »Gesamtheit der auf einen Begriff bezogenen Einzelheiten« (18. Jh.); ergreifen (mhd. ergrīfen »packen, fassen; erreichen, erlangen«; im Nhd. auch »in Gemütsbewegungen versetzen«, beachte dazu ergreifend »rührend«, ergriffen »gerührt« und Ergriffenheit »Rührung«); vergreifen (mhd. vergrīfen »falsch greifen; einschließen, umfassen«; im Nhd. besonders reflexiv gebraucht im Sinne von »einen Fehlgriff tun; jemandem etwas antun«; die Bed. »durch Greifen entfernen« ist noch im 2. Partizip vergriffen bewahrt).
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