Duden - Das Herkunftswörterbuch
Tatsache
Tat:Das gemeingerm. Substantiv mhd. tāt, ahd. tāt, got. ga-dēÞs, engl. deed, schwed. dåd gehört zu der unter ↑ "tun" dargestellten idg. Wurzel. Es ist z. B. eng verwandt mit lat. conditio »Gründung«, griech. thésis »Satzung« (↑ "These") und lit. dė̓tis »Last, Ladung«. – Abl. : Täter (mhd. -tæ̅ter, nur in Zusammensetzungen, z. B. übeltæ̅ter, erst im 15. Jh. selbstständig und heute zu »tun« gezogen); tätig (mhd. -tæ̅tec, ahd. -tātig, nur in Zusammensetzungen, z. B. übeltæ̅tec, und erst im 16. Jh. als selbstständiges Wort auftretend); tätigen »ausführen, vollziehen«, kaufmännisch in »einen Abschluss usw. tätigen« (18. Jh.), dazu betätigen »tätig sein; bedienen« (17. Jh.; aus der Kanzlei- und Geschäftssprache übernommen und allgemein geworden); tätlich »handgreiflich, gewaltsam« (16. Jh., älter mnd. dātlīk). – Zus. : Tatkraft (18. Jh.; Ersatzwort für »Energie«); Tatsache (18. Jh.; Nachbildung von engl. matter of fact, das wiederum lat. res facti wiedergibt). Siehe auch Missetat ‹↑ "miss..."›.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Tatsache