Duden - Das Herkunftswörterbuch
Syndikat
Syndikus:Der Ausdruck für »bevollmächtigter Rechtsbeistand einer Körperschaft« wurde als Kanzleiwort im 15. Jh. aus lat. syndicus »Rechtsbevollmächtigter einer Stadt oder Gemeinde« übernommen. Das lat. Wort seinerseits stammt aus griech. sýn-dikos »jemandem vor Gericht beistehend; Sachverwalter, Anwalt«, einer Bildung aus griech. sýn »zusammen« (vgl. ↑ "syn...", ↑ "Syn...") und griech. díkē »Weise, Sitte; Recht; Rechtssache«. – Dazu stellt sich Syndikat, das im 17. Jh. – zunächst in der Bedeutung »Amt eines Syndikus« – aus mlat. syndicatus entlehnt wurde. Die junge Bedeutung des Wortes »Unternehmerverband, Verkaufskartell« kam gegen Ende des 19. Jh.s auf, wohl übernommen aus entsprechend frz. syndicat. Aus entsprechend engl. -amerik. syndicate stammt die Bedeutung »als geschäftliches Unternehmen getarnter Zusammenschluss von Verbrechern« (20. Jh.).
Syndikus:Der Ausdruck für »bevollmächtigter Rechtsbeistand einer Körperschaft« wurde als Kanzleiwort im 15. Jh. aus lat. syndicus »Rechtsbevollmächtigter einer Stadt oder Gemeinde« übernommen. Das lat. Wort seinerseits stammt aus griech. sýn-dikos »jemandem vor Gericht beistehend; Sachverwalter, Anwalt«, einer Bildung aus griech. sýn »zusammen« (vgl. ↑ "syn...", ↑ "Syn...") und griech. díkē »Weise, Sitte; Recht; Rechtssache«. – Dazu stellt sich Syndikat, das im 17. Jh. – zunächst in der Bedeutung »Amt eines Syndikus« – aus mlat. syndicatus entlehnt wurde. Die junge Bedeutung des Wortes »Unternehmerverband, Verkaufskartell« kam gegen Ende des 19. Jh.s auf, wohl übernommen aus entsprechend frz. syndicat. Aus entsprechend engl. -amerik. syndicate stammt die Bedeutung »als geschäftliches Unternehmen getarnter Zusammenschluss von Verbrechern« (20. Jh.).