Duden - Das Herkunftswörterbuch
Sühne
Sühne:Das nur im Dt. und Niederl. altbezeugte Substantiv mhd. süene, suone »Versöhnung, Schlichtung, Friede«, ahd. suona »Urteil, Gericht, Versöhnung«, niederl. zoen »Versöhnung, Buße; Kuss« ist ein altes Wort der Rechtssprache. Im Nhd. Ende des 18. Jh.s neu belebt, bedeutet es heute vor allem »Wiedergutmachung, Bußleistung, Strafe«. Die Bedeutung »Versöhnung« ist noch in dem juristischen Ausdruck Sühneversuch (19. Jh.) enthalten. Das zugehörige Verb sühnen »büßen, wiedergutmachen« (mhd. süenen, ahd. suonan, vgl. niederl. zoenen auch für »küssen«) ist ablautend verwandt mit norw. mdal. svåna »einschläfern, stillen«, svana »abnehmen; gelindert, gestillt werden«. Zu ihm gehört als Präfixbildung das unter ↑ "versöhnen" behandelte Verb. Die Wortgruppe, für die weitere Beziehungen nicht gesichert sind, geht vielleicht von einer Grundbedeutung »still machen, beschwichtigen; Beschwichtigung, Beruhigung« aus.
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