Duden - Das Herkunftswörterbuch
strafen
strafen:Das Verb mhd. strāfen »tadelnd zurechtweisen, schelten« (ähnlich mnd. straffen, ‹m›niederl. straffen »tadeln, bestrafen«, afries. straffia »anfechten, schelten«) ist nicht sicher erklärt. Möglicherweise besteht ein Zusammenhang mit den unter ↑ "straff" genannten Wörtern. Die Bedeutungen »mit einer ‹gerichtlichen› Strafe belegen« und »züchtigen« treten erst im 13. Jh. auf. Neben dem Verb steht das Substantiv Strafe »etwas, womit jemand bestraft wird, was jemandem zur Sühne, als Buße für ein Unrecht, eine schlechte Tat o. Ä. auferlegt wird« (mhd. strāfe »Schelte, Tadel, Züchtigung«, entsprechend mnd. straffe, niederl. straf). Abgeleitete Bildungen sind strafbar »gegen das Gesetz verstoßend und unter Strafe gestellt« (15. Jh.), sträflich »verantwortungslos, unverzeihlich« (mhd. stræ̅flich »tadelnswert«) und Sträfling »Strafarbeiter, Strafgefangener« (18. Jh.). – Beachte auch die Präfixbildung bestrafen »mit einer Strafe belegen« (mhd. bestrafen »tadeln, zurechtweisen«).
• strafen
jmdn., etwas Lügen strafen
»nachweisen, dass jmd. lügt, dass etwas nicht wahr ist; widerlegen«
In dieser Wendung bewahrt das Wort »strafen« die ältere Bedeutung »schelten«. Auch die Verbindung mit dem Genitiv ist heute veraltet.
strafen:Das Verb mhd. strāfen »tadelnd zurechtweisen, schelten« (ähnlich mnd. straffen, ‹m›niederl. straffen »tadeln, bestrafen«, afries. straffia »anfechten, schelten«) ist nicht sicher erklärt. Möglicherweise besteht ein Zusammenhang mit den unter ↑ "straff" genannten Wörtern. Die Bedeutungen »mit einer ‹gerichtlichen› Strafe belegen« und »züchtigen« treten erst im 13. Jh. auf. Neben dem Verb steht das Substantiv Strafe »etwas, womit jemand bestraft wird, was jemandem zur Sühne, als Buße für ein Unrecht, eine schlechte Tat o. Ä. auferlegt wird« (mhd. strāfe »Schelte, Tadel, Züchtigung«, entsprechend mnd. straffe, niederl. straf). Abgeleitete Bildungen sind strafbar »gegen das Gesetz verstoßend und unter Strafe gestellt« (15. Jh.), sträflich »verantwortungslos, unverzeihlich« (mhd. stræ̅flich »tadelnswert«) und Sträfling »Strafarbeiter, Strafgefangener« (18. Jh.). – Beachte auch die Präfixbildung bestrafen »mit einer Strafe belegen« (mhd. bestrafen »tadeln, zurechtweisen«).
• strafen
jmdn., etwas Lügen strafen
»nachweisen, dass jmd. lügt, dass etwas nicht wahr ist; widerlegen«
In dieser Wendung bewahrt das Wort »strafen« die ältere Bedeutung »schelten«. Auch die Verbindung mit dem Genitiv ist heute veraltet.