Duden - Das Herkunftswörterbuch
sprechen
sprechen:Das westgerm. starke Verb, zu dem als Substantive ↑ "Sprache", ↑ "Spruch" und die Zusammensetzung ↑ "Sprichwort" gehören, lautet mhd. sprechen, ahd. sprehhan, niederl. spreken, aengl. sprecan. Es ist nicht sicher erklärt; möglicherweise besteht Verwandtschaft mit aisl. , schwed. spraka »knistern, prasseln«, sodass »sprechen« ursprünglich vielleicht ein lautmalendes Wort war. Unklar bleibt auch das Verhältnis zu den r-losen Verben ahd. spehhan, aengl. specan, engl. to speak »sprechen«. – Abl. : Sprecher »Sprechender; Wortführer einer Gruppe« (mhd. sprechæ̅re, spätahd. sprehhari; die ältere Bildung ahd. ‹furi›sprehho lebt noch in schweiz. Fürsprech »Rechtsanwalt« fort), dazu der Gerätename Lautsprecher (↑ "laut"). – Zus. : absprechen (spätmhd. für »aberkennen«; »verabreden, vereinbaren«), dazu Absprache »Vereinbarung« (18. Jh.), und absprechend »ungünstig urteilend« (18. Jh.); ansprechen »anreden, bitten; gefallen« (mhd. anesprechen, ahd. anasprehhan), dazu Ansprache »kurze Rede« (älter nhd. für »Anspruch, Anklage«, wie mhd. ansprāche, ahd. anasprāhha), Anspruch »rechtliche Forderung« (mhd. anspruch) und ansprechend »wohlgefällig« (um 1800); zu veraltetem einsprechen »hineinreden, widersprechen« (spätmhd. īnsprechen) stellt sich Einspruch »Widerrede« (16. Jh.), »gerichtliche Beschwerde« (18. Jh.); zusprechen »trösten, ermuntern, beruhigen; gerichtlich zuerkennen; (Trank und Speise) genießen« (mhd. zuosprechen »zu jemandem sprechen, anklagen«), dazu Zuspruch »Trost; Zulauf« (17. Jh.). Präfixbildungen: besprechen »über etwas beratend reden« (im 20. Jh. »ein Buch, eine Aufführung besprechen« »rezensieren«), dazu Besprechung (18. Jh.); entsprechen »gemäß sein« (mhd. entsprechen »entgegnen, antworten«; im 16. Jh. südwestd. ‹wohl nach dem Vorbild von frz. répondre› »gemäß sein«, im 18. Jh. in dieser Bedeutung schriftsprachlich), dazu das adjektivische 1. Part. entsprechend (19. Jh.); versprechen »zusichern; hoffen, erwarten lassen«, reflexiv »versehentlich falsch sprechen« (mhd. versprechen, ahd. farsprehhan in teilweise abweichenden Bedeutungen), dazu Versprechen »Zusicherung« (substantivierter Infinitiv, 16. Jh.) und gleichbedeutend Versprechung (spätmhd. versprechunge; heute meist im Plural gebraucht).
sprechen:Das westgerm. starke Verb, zu dem als Substantive ↑ "Sprache", ↑ "Spruch" und die Zusammensetzung ↑ "Sprichwort" gehören, lautet mhd. sprechen, ahd. sprehhan, niederl. spreken, aengl. sprecan. Es ist nicht sicher erklärt; möglicherweise besteht Verwandtschaft mit aisl. , schwed. spraka »knistern, prasseln«, sodass »sprechen« ursprünglich vielleicht ein lautmalendes Wort war. Unklar bleibt auch das Verhältnis zu den r-losen Verben ahd. spehhan, aengl. specan, engl. to speak »sprechen«. – Abl. : Sprecher »Sprechender; Wortführer einer Gruppe« (mhd. sprechæ̅re, spätahd. sprehhari; die ältere Bildung ahd. ‹furi›sprehho lebt noch in schweiz. Fürsprech »Rechtsanwalt« fort), dazu der Gerätename Lautsprecher (↑ "laut"). – Zus. : absprechen (spätmhd. für »aberkennen«; »verabreden, vereinbaren«), dazu Absprache »Vereinbarung« (18. Jh.), und absprechend »ungünstig urteilend« (18. Jh.); ansprechen »anreden, bitten; gefallen« (mhd. anesprechen, ahd. anasprehhan), dazu Ansprache »kurze Rede« (älter nhd. für »Anspruch, Anklage«, wie mhd. ansprāche, ahd. anasprāhha), Anspruch »rechtliche Forderung« (mhd. anspruch) und ansprechend »wohlgefällig« (um 1800); zu veraltetem einsprechen »hineinreden, widersprechen« (spätmhd. īnsprechen) stellt sich Einspruch »Widerrede« (16. Jh.), »gerichtliche Beschwerde« (18. Jh.); zusprechen »trösten, ermuntern, beruhigen; gerichtlich zuerkennen; (Trank und Speise) genießen« (mhd. zuosprechen »zu jemandem sprechen, anklagen«), dazu Zuspruch »Trost; Zulauf« (17. Jh.). Präfixbildungen: besprechen »über etwas beratend reden« (im 20. Jh. »ein Buch, eine Aufführung besprechen« »rezensieren«), dazu Besprechung (18. Jh.); entsprechen »gemäß sein« (mhd. entsprechen »entgegnen, antworten«; im 16. Jh. südwestd. ‹wohl nach dem Vorbild von frz. répondre› »gemäß sein«, im 18. Jh. in dieser Bedeutung schriftsprachlich), dazu das adjektivische 1. Part. entsprechend (19. Jh.); versprechen »zusichern; hoffen, erwarten lassen«, reflexiv »versehentlich falsch sprechen« (mhd. versprechen, ahd. farsprehhan in teilweise abweichenden Bedeutungen), dazu Versprechen »Zusicherung« (substantivierter Infinitiv, 16. Jh.) und gleichbedeutend Versprechung (spätmhd. versprechunge; heute meist im Plural gebraucht).