Duden - Das Herkunftswörterbuch
sicher
sicher:Das westgerm. Adjektiv mhd. sicher, ahd. sichur, niederl. zeker, aengl. sicor ist schon früh aus lat. securus »sorglos, unbekümmert, sicher« entlehnt worden, einer Bildung zu lat. cura »Sorge; Pflege« (vgl. ↑ "Kur", lat. se‹d› bedeutet »ohne; beiseite, weg«, vgl. ↑ "separat"). Ursprünglich wurde »sicher« in der Rechtssprache mit der Bedeutung »frei von Schuld, Pflichten, Strafe« gebraucht. – Abl. : Sicherheit (mhd. sicherheit, ahd. sichurheit); sicherlich »gewiss« (nur als Adverb; mhd. sicherlīche, ahd. sichurlīcho); sichern »sicher machen, sicherstellen« (mhd. sichern, ahd. sihhurōn; ursprünglich Rechtswort mit der Bedeutung »rechtfertigen«), dazu Sicherung (mhd. sicherunge »Bürgschaft, Schutz«; heute besonders im technischen Sinn »Vorrichtung, mit der etwas gesichert, im Notfall blockiert wird«); das Präfixverb versichern (mhd. versichern »sicher machen; erproben; versprechen«) bedeutet heute »beteuern, garantieren, sicherstellen« und besonders »gegen Schaden vertraglich sichern« (in dieser Bedeutung seit dem 17. Jh. zuerst im Seehandel neben dem Fremdwort »assekurieren« ‹it. assicurare› gebraucht; doch hatte »versichern« im Dt. schon vorher den ähnlichen Sinn »für etwas bürgen« entwickelt), dazu Versicherung »Beteuerung; vertraglicher Risikoschutz« (mhd. versicherunge »Sicherstellung, Sicherheit«; im 18. Jh. für »Assekuranz«).
Seit der 2. Hälfte des 20. Jh.s taucht »sicher« häufig als zweiter Bestandteil von Zusammensetzungen auf, wie z. B. »diebstahlsicher, waschsicher, kindersicher«, die wohl nach dem Vorbild der engl. Bildungen mit -proof und -safe entstanden sind.
sicher:Das westgerm. Adjektiv mhd. sicher, ahd. sichur, niederl. zeker, aengl. sicor ist schon früh aus lat. securus »sorglos, unbekümmert, sicher« entlehnt worden, einer Bildung zu lat. cura »Sorge; Pflege« (vgl. ↑ "Kur", lat. se‹d› bedeutet »ohne; beiseite, weg«, vgl. ↑ "separat"). Ursprünglich wurde »sicher« in der Rechtssprache mit der Bedeutung »frei von Schuld, Pflichten, Strafe« gebraucht. – Abl. : Sicherheit (mhd. sicherheit, ahd. sichurheit); sicherlich »gewiss« (nur als Adverb; mhd. sicherlīche, ahd. sichurlīcho); sichern »sicher machen, sicherstellen« (mhd. sichern, ahd. sihhurōn; ursprünglich Rechtswort mit der Bedeutung »rechtfertigen«), dazu Sicherung (mhd. sicherunge »Bürgschaft, Schutz«; heute besonders im technischen Sinn »Vorrichtung, mit der etwas gesichert, im Notfall blockiert wird«); das Präfixverb versichern (mhd. versichern »sicher machen; erproben; versprechen«) bedeutet heute »beteuern, garantieren, sicherstellen« und besonders »gegen Schaden vertraglich sichern« (in dieser Bedeutung seit dem 17. Jh. zuerst im Seehandel neben dem Fremdwort »assekurieren« ‹it. assicurare› gebraucht; doch hatte »versichern« im Dt. schon vorher den ähnlichen Sinn »für etwas bürgen« entwickelt), dazu Versicherung »Beteuerung; vertraglicher Risikoschutz« (mhd. versicherunge »Sicherstellung, Sicherheit«; im 18. Jh. für »Assekuranz«).
Seit der 2. Hälfte des 20. Jh.s taucht »sicher« häufig als zweiter Bestandteil von Zusammensetzungen auf, wie z. B. »diebstahlsicher, waschsicher, kindersicher«, die wohl nach dem Vorbild der engl. Bildungen mit -proof und -safe entstanden sind.