Duden - Das Herkunftswörterbuch
Schwäher
Schwager:Das auf das dt. Sprachgebiet beschränkte Wort mhd. swāger »Schwager, Schwiegervater, -sohn«, ahd. suāgur »Bruder der Frau« (niederl. zwager, dän. svoger, schwed. svåger sind Lehnwörter aus dem Mnd.) entspricht lautlich dem aind. Adjektiv s̓vāúura-ḩ »zum Schwiegervater gehörig«. Es stellt sich also im Sinne von »der zum Schwiegervater Gehörige« zu dem gemeingerm. , heute noch mdal. Wort Schwäher »Schwiegervater«: Mhd. sweher, ahd. swehur, got. swaíhra, aengl. swēor, aschwed. svēr entsprechen gleichbed. lat. socer (aus * svecer), russ. svëkor, aind. s̓vāúura-ḥ. Beachte die weibliche Gegenbildung Schwieger (in ↑ "Schwiegermutter"). Schriftsprachlich gilt »Schwager« im Nhd. nur für den Ehemann der Schwester und den Bruder der Frau oder des Mannes. Im älteren Nhd. war es auch vertraute Anrede an Nichtverwandte (z. T. unter studentischem Einfluss) und wurde so im 18. Jh. besonders zur Bezeichnung des Postillions. – Abl. : Schwägerin (mhd. swæ̅gerinne); ‹sich› verschwägern (17. Jh.), meist im Partizip verschwägert »durch Heirat verwandt«.
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