Duden - Das Herkunftswörterbuch
Schuldner
Schuld:Als altgerm. Substantivbildung zu dem unter ↑ "sollen" behandelten Verb bezeichnet mhd. schulde, schult, ahd. sculd‹a›, niederl. schuld, aengl. scyld, schwed. skuld zunächst die rechtliche Verpflichtung zu einer Leistung (Abgabe, Dienst, Strafe und dgl.). Denselben Sinn zeigen verwandte balt. Wörter, z. B. lit. skolà »Geldschuld«, skìlti »in Schulden geraten«. Aus der Bedeutung »Verpflichtung zur Buße« erwächst schon in ahd. Zeit die Bedeutung »Vergehen, Übeltat, Sünde«, die im rechtlichen und religiösen Bereich gilt und daneben im allgemeinen Sinn zu »Ursache, Grund ‹für Unangenehmes oder Schädliches›« verblasst. In »Schuld haben, schuld sein« wird das dt. Substantiv seit dem 17. Jh. als Adjektiv in aussagender Stellung gebraucht. – Abl. : schulden (mhd. schulden »schuldig, verpflichtet sein; sich schuldig machen«, ahd. sculdōn »sich etwas zuziehen, es verdienen«); schuldig »Schuld tragend; zur Begleichung einer Geldschuld verpflichtet« (mhd. schuldec, ahd. sculdig), dazu beschuldigen und anschuldigen »jemandem die Schuld geben, jemanden bezichtigen« (mhd. ‹be›schuldigen, ahd. scūldigōn), entschuldigen »einen Fehler o. Ä. als geringfügig ansehen und hingehen lassen; einen Fehler, ein Versäumnis o. Ä. begründen«, besonders reflexiv »für einen Fehler, ein Versäumnis o. Ä. um Nachsicht, Verzeihung bitten« (mhd. entschuld‹ig›en »lossagen, freisprechen«), dazu Entschuldigung; Schuldner (mhd. schuldenæ̅re, ahd. sculdenāre). Die verneinten Wörter Unschuld, unschuldig drücken neben dem rechtlichen Begriff schon in mhd. Zeit den der sittlichen Reinheit und Unverdorbenheit aus.
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