Duden - Das Herkunftswörterbuch
scheintot
scheinen:Das gemeingerm. Verb mhd. schīnen, ahd. scīnan, got. skeinan, engl. to shine, schwed. skina gehört zu der idg. Wurzel * sk̑āi- »‹stumpf› glänzen, schimmern«, (substantivisch:) »Glanz, Abglanz; Schatten«. Zu ihr gehören die Sippen von ↑ "Schemen", ↑ "Schimmel", ↑ "schimmern" und 2↑ "schier" »rein«. Außergerm. verwandt sind z. B. griech. skiā̓ »Schatten«, skēnē̓ »Zelt« (↑ "Szene") und russ. sijat᾿ »glänzen«. Während »Schemen« und »Schimmel« von der Bedeutung »matter Abglanz« ausgehen, hat »scheinen« im Germ. von Anfang an den Sinn »leuchten, glänzen« (besonders von den Gestirnen).
Daraus entwickelte sich im Dt. früh die Bedeutung »sich zeigen, offenbar werden«, wofür heute nur erscheinen gilt (mhd. erschīnen, ahd. irscīnan). Weiter wird »scheinen« auch vom trügerischen äußeren Bild gebraucht, dem keine Wirklichkeit entspricht. So drückt es schließlich, besonders im Nhd., vorsichtige Vermutung aus: »es scheint, dass ...«. An diesen Wortgebrauch schließen sich an die Adverbien wahrscheinlich (im 17. Jh.; nach niederl. waarschijnlijk, einer Lehnübersetzung von frz. vraisemblable) und anscheinend »dem Aussehen, Anschein nach« (1. Partizip von frühnhd. anscheinen »sich zeigen«; s. u. »scheinbar«).
Die westgerm. Substantivbildung Schein (mhd. schīn, ahd. scīn, niederl. schijn, engl. shine; vgl. ablautend schwed. sken) bedeutete ursprünglich »Glanz, Helligkeit«, im Dt. seit dem 15. Jh. auch »‹trügendes› Aussehen, Vorwand« und entwickelte spätmhd. die konkrete Bedeutung »beweisende Urkunde« (eigentlich »Sichtbares«), zu der sich das nhd. Verb bescheinigen stellte (17. Jh., im Sinne von »offenbaren, beweisen«; in der heutigen Bedeutung seit dem 18. Jh.). Von »Schein« abgeleitet ist scheinbar (mhd. schīnbæ̅re, ahd. scīnbāre »leuchtend, sichtbar«, jetzt »nur dem ‹trügerischen› Scheine nach«; während unscheinbar »nicht auffallend« den alten Sinn bewahrte). Zusammensetzungen sind z. B. scheinheilig (16. Jh.), scheintot (19. Jh.), Scheinwerfer (Ende des 18. Jh.s für frz. réverbère »Lampenspiegel«).
scheinen:Das gemeingerm. Verb mhd. schīnen, ahd. scīnan, got. skeinan, engl. to shine, schwed. skina gehört zu der idg. Wurzel * sk̑āi- »‹stumpf› glänzen, schimmern«, (substantivisch:) »Glanz, Abglanz; Schatten«. Zu ihr gehören die Sippen von ↑ "Schemen", ↑ "Schimmel", ↑ "schimmern" und 2↑ "schier" »rein«. Außergerm. verwandt sind z. B. griech. skiā̓ »Schatten«, skēnē̓ »Zelt« (↑ "Szene") und russ. sijat᾿ »glänzen«. Während »Schemen« und »Schimmel« von der Bedeutung »matter Abglanz« ausgehen, hat »scheinen« im Germ. von Anfang an den Sinn »leuchten, glänzen« (besonders von den Gestirnen).
Daraus entwickelte sich im Dt. früh die Bedeutung »sich zeigen, offenbar werden«, wofür heute nur erscheinen gilt (mhd. erschīnen, ahd. irscīnan). Weiter wird »scheinen« auch vom trügerischen äußeren Bild gebraucht, dem keine Wirklichkeit entspricht. So drückt es schließlich, besonders im Nhd., vorsichtige Vermutung aus: »es scheint, dass ...«. An diesen Wortgebrauch schließen sich an die Adverbien wahrscheinlich (im 17. Jh.; nach niederl. waarschijnlijk, einer Lehnübersetzung von frz. vraisemblable) und anscheinend »dem Aussehen, Anschein nach« (1. Partizip von frühnhd. anscheinen »sich zeigen«; s. u. »scheinbar«).
Die westgerm. Substantivbildung Schein (mhd. schīn, ahd. scīn, niederl. schijn, engl. shine; vgl. ablautend schwed. sken) bedeutete ursprünglich »Glanz, Helligkeit«, im Dt. seit dem 15. Jh. auch »‹trügendes› Aussehen, Vorwand« und entwickelte spätmhd. die konkrete Bedeutung »beweisende Urkunde« (eigentlich »Sichtbares«), zu der sich das nhd. Verb bescheinigen stellte (17. Jh., im Sinne von »offenbaren, beweisen«; in der heutigen Bedeutung seit dem 18. Jh.). Von »Schein« abgeleitet ist scheinbar (mhd. schīnbæ̅re, ahd. scīnbāre »leuchtend, sichtbar«, jetzt »nur dem ‹trügerischen› Scheine nach«; während unscheinbar »nicht auffallend« den alten Sinn bewahrte). Zusammensetzungen sind z. B. scheinheilig (16. Jh.), scheintot (19. Jh.), Scheinwerfer (Ende des 18. Jh.s für frz. réverbère »Lampenspiegel«).