Duden - Das Herkunftswörterbuch
Satzung
Satz:Das nur dt. Substantiv mhd. saz, satz ist eine Bildung zu dem unter ↑ "setzen" behandelten Verb. Die Fülle der Einzelbedeutungen des Wortes lässt sich in den meisten Fällen auf die zwei Grundbedeutungen »Tätigkeit des Setzens« und »das Gesetzte« zurückführen. Von den mhd. Bedeutungen »Ort, wo etwas hingesetzt ist; Lage, Stellung; Pfand, Spieleinsatz; das Festgesetzte, Bestimmung, Verordnung, Gesetz, Vertrag; der in Worten zusammengefasste Ausspruch; Vorsatz, Entschluss; Sprung« haben nur wenige im Nhd. weitergewirkt.
Die heutige grammatische Hauptbedeutung »Sinneinheit mit Subjekt und Prädikat« ist seit dem 16. Jh. bezeugt (wohl in Weiterführung der mhd. Bedeutung »Anordnung der Worte, in Worten zusammengefasster Ausspruch«; vgl. »seine Worte setzen« »sich ausdrücken«; dieser Bedeutung schließt sich nhd. die von »Lehrsatz« an). Auch die Bedeutung »Sprung, großer ‹eiliger› Schritt« ist schon in mhd. Zeit vorhanden. Erst nhd. jedoch sind »das Setzen eines Manuskripts in Lettern und das durch diese Tätigkeit Geschaffene« und »Teil eines Musikstückes«, ebenso »Gruppe zusammengehöriger Gegenstände« und »Bodensatz«. Ebenfalls zu »setzen« gebildet ist Satzung (mhd. satzunge »‹Fest›setzung, gesetzliche Bestimmung; Vertrag; Verpfändung, Pfand«; im Plural »Satzungen« im 19. Jh. Ersatz für »Statuten«).
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