Duden - Das Herkunftswörterbuch
Satz
Satz:Das nur dt. Substantiv mhd. saz, satz ist eine Bildung zu dem unter ↑ "setzen" behandelten Verb. Die Fülle der Einzelbedeutungen des Wortes lässt sich in den meisten Fällen auf die zwei Grundbedeutungen »Tätigkeit des Setzens« und »das Gesetzte« zurückführen. Von den mhd. Bedeutungen »Ort, wo etwas hingesetzt ist; Lage, Stellung; Pfand, Spieleinsatz; das Festgesetzte, Bestimmung, Verordnung, Gesetz, Vertrag; der in Worten zusammengefasste Ausspruch; Vorsatz, Entschluss; Sprung« haben nur wenige im Nhd. weitergewirkt.
Die heutige grammatische Hauptbedeutung »Sinneinheit mit Subjekt und Prädikat« ist seit dem 16. Jh. bezeugt (wohl in Weiterführung der mhd. Bedeutung »Anordnung der Worte, in Worten zusammengefasster Ausspruch«; vgl. »seine Worte setzen« »sich ausdrücken«; dieser Bedeutung schließt sich nhd. die von »Lehrsatz« an). Auch die Bedeutung »Sprung, großer ‹eiliger› Schritt« ist schon in mhd. Zeit vorhanden. Erst nhd. jedoch sind »das Setzen eines Manuskripts in Lettern und das durch diese Tätigkeit Geschaffene« und »Teil eines Musikstückes«, ebenso »Gruppe zusammengehöriger Gegenstände« und »Bodensatz«. Ebenfalls zu »setzen« gebildet ist Satzung (mhd. satzunge »‹Fest›setzung, gesetzliche Bestimmung; Vertrag; Verpfändung, Pfand«; im Plural »Satzungen« im 19. Jh. Ersatz für »Statuten«).
setzen:
Das gemeingerm. Verb mhd. setzen, ahd. sezzen, got. satjan, engl. to set, schwed. sätta bedeutet als Veranlassungswort zu dem unter ↑ "sitzen" behandelten Verb eigentlich »sitzen machen«. Außergerm. ist es z. B. verwandt mit aind. sādayati »er setzt« und russ. sadit᾿ »setzen, pflanzen«. Die alte Bedeutung »bestimmen, anordnen« (14.–18. Jh.; eigentlich »Recht setzen«, dazu ↑ "Gesetz" und Satzung ‹↑ "Satz"›) bewahrt noch die Zusammensetzung festsetzen (Zusammenschreibung seit dem 19. Jh.). – Abl. : Satz (s. d.); Setzer (mhd. setzer »Aufsteller, Taxator«, ahd. sezzari »Stifter«; nhd. in Zusammensetzungen wie »Ofen-, Steinsetzer«, auch »Tonsetzer« »Komponist«; besonders aber seit dem 16. Jh. Bezeichnung des Schriftsetzers im Druckgewerbe); Setzling »junge Pflanze; Zuchtfisch« (mhd. setzelinc, im Weinbau); gesetzt (als Adjektiv für »ruhig, ernst« seit dem 18. Jh.; als Partizip z. B. in der seit dem 16. Jh. bezeugten Wendung »gesetzt, ‹dass› ...« »wir wollen einmal annehmen, dass ...«). – Zus. : absetzen »heruntersetzen; von einem Amt entfernen« (mhd. abesetzen, eigentlich »vom Amtssessel setzen«), »verkaufen« (15. Jh., ursprünglich wohl »vom Frachtwagen heruntersetzen«), »ab-, unterbrechen; sich zurückziehen« (17. Jh.), dazu Absatz (mhd. abesaz »Verringerung«; kaufmännisch im Sinne von »Warenverkauf« seit dem 16. Jh. bezeugt, häufiger seit dem 18. Jh., heute auch im Sinne von »Unterbrechung im Text; Abschnitt« und »erhöhter Teil der Schuhsohle unter der Ferse« gebräuchlich) und Absetzung (15. Jh.); aufsetzen (mhd. ūfsetzen, ahd. ūfsezzan; seit dem 18. Jh. auch »schriftlich entwerfen«), dazu Aufsatz (z. B. »Tafelaufsatz«; seit dem 18. Jh. besonders »aufgesetzter Text; schriftliche Darstellung«; mhd. ūfsaz bedeutete »‹Auflegen von› Steuern; Verordnung, Plan usw.«); aussetzen »hinaussetzen; preisgeben; beanstanden« (in der letzten Bedeutung eigentlich »bei der Warenprüfung als fehlerhaft aus der Reihe setzen«, 15. Jh.; s. auch ↑ "Ausschuss"), intransitiv »unterbrechen, aufhören« (18. Jh.); zu mhd. ūz̧setzen in der Bedeutung »absondern« gehört Aussatz (s. d.); beisetzen (im 17. Jh. für »neben anderes setzen, Geld zuschießen«, auch in der Bedeutung »einen Sarg neben andere in die Gruft setzen«, daher heute noch gehobener Ausdruck für »begraben«), dazu Beisetzung »Bestattung« (Ende des 19. Jh.s); 1durchsetzen »gegenüber Widerständen verwirklichen« (18. Jh.); 2durchsetzen »vollständig besetzen, durchdringen« (mhd. durchsetzen); einsetzen »hineinsetzen; bestimmen, ernennen; verpfänden; zweckbestimmt verwenden«, reflexiv »für etwas eintreten«, intransitiv »beginnen« (mhd. īnsetzen »hineinsetzen, -legen«), dazu Einsatz »das Einsetzen; Eingesetztes; einsetzbarer Teil; das Sicheinsetzen, Anstrengung« (mhd. īnsaz); nachsetzen (in der Bedeutung »nachjagen, verfolgen« seit dem 17. Jh.; beachte schon spätmhd. nāchsetzig »nachstellend« ‹von der Schlange›); 1übersetzen »über ein Wasser bringen« (mhd. übersetzen, ahd. ubarsezzen); 2übersetzen »in eine andere Sprache übertragen« (17. Jh.; wohl nach gleichBedeutung lat. traducere, transferre; mhd. übersetzen bedeutete hingegen »übermäßig besetzen, überlasten; bedrängen«), dazu Übersetzung (eines Buches und dgl., 17. Jh.; in technischem Sinn, z. B. beim Fahrrad, erst um 1900); umsetzen »an einen andern Ort setzen« (mhd. umbesetzen, 14. Jh.; die kaufmännische Bedeutung »auf dem Waren- und Geldmarkt um-, eintauschen« wurde im 17. Jh. aus dem Niederd. aufgenommen ‹mnd. ummesetten »tauschen«›, ebenso das Substantiv Umsatz »Gesamtwert oder Gesamtmenge abgesetzter Waren, erbrachte Leistungen o. Ä. in einem bestimmten Zeitraum« ‹mnd. ummesat »Tausch«›); 1untersetzen »darunter setzen« (mhd. undersetzen), dazu Untersatz »etwas, was untergesetzt, untergestellt wird« (mhd. undersaz); zu veraltet 2untersetzen »stützen« (mhd. undersetzen) gehört das adjektivische Partizip untersetzt »gedrungen, kräftig« (16. Jh., eigentlich »gestützt, gefestigt«); vorsetzen (mhd. vürsetzen, ahd. furisezzen »vor Augen setzen, voranstellen«; in der Bedeutung »sich etwas vornehmen« zuerst mhd. ), dazu das substantivierte Partizip Vorgesetzte (17. Jh.) und die Bildung Vorsatz »Vorgesetztes; Vorhaben, Plan« (mhd. vür-, vorsaz, wohl nach lat. propositum); zusetzen »hinzufügen; bedrängen« (mhd. zuosetzen »auf jemanden eindringen, ihn verfolgen« ‹zuerst wohl auf den Schwertkampf bezogen›), dazu Zusatz »Hinzugefügtes« (spätmhd. zuosaz). – Präfixbildungen: besetzen »auf etwas setzen; mit etwas versehen; belegen, reservieren; an jemanden vergeben; (ein Gebiet o. Ä.) erobern und darin Truppen stationieren; in seine Gewalt bringen; dafür sorgen, dass bestimmte Tiere in einem Bereich sind« (mhd. besetzen, ahd. bisezzen), dazu Besatz »das Besetzen; Borte, Spitze; Wild-, Fischbestand« (18. Jh.), Besatzung »Truppen, die ein Gebiet besetzt halten; Mannschaft eines Schiffes, Flugzeugs o. Ä.« (spätmhd. besatzunge »Befestigung«, seit dem 16. Jh. in der heutigen Bedeutung); entsetzen (s. d.); ersetzen »an die Stelle setzen, erstatten« (mhd. ersetzen, ahd. irsetzen), dazu Ersatz »das Ersetzen, Erstatten; an die Stelle von etwas anderem gesetzte Person oder Sache« (18. Jh.); versetzen (mhd. versetzen, ahd. firsezzen; zu den mhd. Bedeutungen »hinsetzen, verpfänden, versperren, abwehren usw.« traten im Nhd. zahlreiche weitere Verwendungen, so um 1600 »entgegnen, erwidern« und »einen Schlag geben«; die Bedeutung »an einen anderen Platz bringen«, besonders auf Beamte und Schüler bezogen, lebt verblasst auch in Fügungen wie »in Furcht, in die Notwendigkeit versetzen«); zersetzen »‹sich› auflösen, verderben« (im 18. Jh. bergmännisch für »zerschlagen«; erst seit dem 19. Jh. im heutigen Sinn).
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