Duden - Das Herkunftswörterbuch
Sanktion
Sanktion»Bestätigung, Billigung; Erteilung der Gesetzeskraft« sowie (meist Plural) »Sicherungen, Sicherungsbedingungen; Zwangsmaßnahmen«: Das Fremdwort wurde zu Anfang des 18. Jh.s über entsprechend frz. sanction aus lat. sanctio (Genitiv ...ionis) »Heiligung, Billigung; geschärfte Verordnung, Strafgesetz; Vorbehalt, Vertragsklausel« entlehnt, das zu lat. sancire (sanctum) »heiligen; als heilig und unverbrüchlich festsetzen; durch Gesetz besiegeln, genehmigen« (verwandt mit lat. sacer »heilig«, vgl. ↑ "Sakrament") gehört.
Beachte auch das Partizipialadjektiv lat. sanctus »geheiligt, unantastbar; ehrwürdig« im Fremdwort ↑ "Sankt". – Abl. : sanktionieren »bestätigen, gutheißen; Gesetzeskraft erteilen« (Ende 18. Jh.; aus gleichbed. frz. sanctionner).
Sanktion»Bestätigung, Billigung; Erteilung der Gesetzeskraft« sowie (meist Plural) »Sicherungen, Sicherungsbedingungen; Zwangsmaßnahmen«: Das Fremdwort wurde zu Anfang des 18. Jh.s über entsprechend frz. sanction aus lat. sanctio (Genitiv ...ionis) »Heiligung, Billigung; geschärfte Verordnung, Strafgesetz; Vorbehalt, Vertragsklausel« entlehnt, das zu lat. sancire (sanctum) »heiligen; als heilig und unverbrüchlich festsetzen; durch Gesetz besiegeln, genehmigen« (verwandt mit lat. sacer »heilig«, vgl. ↑ "Sakrament") gehört.
Beachte auch das Partizipialadjektiv lat. sanctus »geheiligt, unantastbar; ehrwürdig« im Fremdwort ↑ "Sankt". – Abl. : sanktionieren »bestätigen, gutheißen; Gesetzeskraft erteilen« (Ende 18. Jh.; aus gleichbed. frz. sanctionner).